AGB

Wir sind alle nur Menschen und Fehler passieren. Auch wenn es immer Ziel sein sollte, zusammen zu arbeiten und eine zufriedenstellende Lösung für alle beteiligten zu finden bzw. im gegenseitigen Interesse und Einvernehmen zu handeln, können unangenehme Situationen entstehen.
Die Anwendung der AGB sollte immer die letzte Möglichkeit sein. Insofern möchte ich durch folgende AGB eine gewisse Rechtssicherheit in ultima ratio, auch zu meinem Schutz, schaffen. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Haftungsausschluss und die Einwilligung zur Datenverarbeitung die als PDF-Dateien!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsbedingungen
    1. Zwischen Stefan Tretner (im Folgenden auch #sportsüchtig) und dem Kunden werden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen. Diese gelten für alle zukünftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, bei sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Stefan Tretner übt die Tätigkeit als freiberuflicher Sportwissenschaftler aus, vergleichbar einem Privatdozenten, gem. §18 EStG. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit Vertragsabschluss bei #sportsüchtig diese AGB.
  2. Leistungsgegenstand
    1. #sportsüchtig verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
    2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
    3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.
  3. Zustandekommen der Leistungsvereinbarung
    1. Mit der Unterschrift auf dem Buchungsformular erklärt der Klient seinen Wunsch auf Inanspruchnahme der angekreuzten Dienstleistung. Es handelt sich um ein bindendes Vertragsangebot.
    2. Die Zurverfügungstellung des Buchungsformulars, egal ob in digitaler oder Papierform, seitens #sportsüchtig stellt keine Akzeptanz des Wunsches durch #sportsüchtig dar.
    3. #sportsüchtig drückt die Zustimmung zum Vertragsschluss, indem das Vertragsangebot des Klienten, durch Unterschrift auf dem Buchungsformular ausdrücklich angenommen wird.
    4. Durch die Unterschrift auf dem Buchungsformular akzeptiertder Klient die in der Rechnung aufgeführten Leistung(en) und des in Rechnung gestellten Betrages.
    5. Der in Rechnung gestellte Betrag ist vom Klienten sobald als möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
  4. Stornierung
    1. Die Stornierung eines abgeschlossenen Betreuungsvertrags ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur im Falle einer Erkrankung möglich, welche die gebuchte Dienstleistung ausschließt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  5. Terminvereinbarung
    1. Die Terminvereinbarung findet schriftlich, telefonisch oder per E-Mail statt.
    2. In der Regel erhält der Klient eine Bestätigung seiner Termine per E-Mail. Telefonische Terminvereinbarungen sind auch ohne zusätzliche schriftliche Bestätigung verbindlich (mündlicher Vertrag), da nicht immer gewährleistet ist, dass die Bestätigung aus zeitlichen oder technischen Gründen versendet werden kann.
  6. Terminabsage
    1. Kann ein Termin seitens des Klienten nicht wahrgenommen werden, muss der Termin durch den Klienten mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Die telefonische Kontaktaufnahme (0176 / 4347 1822) ist vorzuziehen und erwünscht. Ist die telefonische Kontaktaufnahme erfolglos, ist darauf zu achten, dass #sportsüchtig den Anrufer identifizieren kann (Deaktivierung der Rufnummernunterdrückung). Die Absage hat dann durch Kombination von SMS und E-Mail zu erfolgen. Die Verwendung unzutreffender E-Mailadressen oder Telefonnummern gehen zu Lasten des Klienten.
    2. Unsere Terminierung erfolgt nach dem Bestellsystem. Demnach erfolgt die Reservierung der Trainingsstunde ausschließlich für einen bestimmten Klienten. Bei einer verspäteten Absage seitens des Klienten, wird daher die volle Betreuungseinheit berechnet, soweit der Termin nicht ausnahmsweise kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
    3. Die 24-Stunden-Frist gilt nicht, wenn der Klient den Termin nachweislich wegen Krankheit (Attest) oder aus persönlichen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie) absagen muss. In diesem Fall ist #sportsüchtig sobald möglich zu informieren.
    4. Termine können maximal 1x verschoben werden. Der zweite Termin wird in voller Höhe berechnet. Ausgenommen sind Absagen aus den in §6.3 beschriebenen Gründen. Eine Absage oder Nachholung des Ersatztermins ist nicht möglich. Eine Berechnung erfolgt nicht, wenn der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
    5. Überschreitet die Häufigkeit von Absagen eines Klienten die zumutbare Menge (mehr Absagen als gebuchte Termine), warnt #sportsüchtig den Klienten vor. Danach stattfindende Betreuungseinheiten können nicht mehr abgesagt oder verschoben werden. Ausgenommen sind die in §6.3. genannten Gründe.
    6. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch #sportsüchtig können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder mit anderen Terminen verrechnet.
  7. Terminverfall
    1. Der Klient hat die Betreuung je nach vereinbartem Betreuungsumfang in einem angemessenen Zeitraum wahrzunehmen (z.B. 3-4 Einheiten pro Monat oder häufiger), da ansonsten kein positiver Trainingseffekt möglich ist.
    2. Bei längerfristigem Ausfall (Urlaub, Verletzung, …) ist #sportsüchtig unverzüglich über das Aussetzen des Vertrages und den Zeitraum unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
    3. Nimmt ein Klient innerhalb von 3 Monaten, ohne Angabe von Gründen, keine Termine in Anspruch, wird dies als Aufgabe des Vertragsverhältnisses angesehen. Um Planungssicherheit, gegenüber aktuellen Klienten gewährleisten zu können, verfallen die verbliebenen Termine ersatzlos. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung, Nachholung oder anderweitige Ersatzleistung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
    4. War es dem Klienten nicht möglich #sportsüchtig zu informieren, z.B. durch schwere Krankheit, Verletzung oder anderen Hindernissen, kann #sportsüchtig aus Kulanzgründen eine Gutschrift leisten. Sollten sich Leistungsgebühren verändert haben, gelten für die Gutschrift die Beträge zum Zeitpunkt der Rechnungstellung. Eine Rückerstattung oder Barauszahlung ist nicht möglich.
  8. Anfahrtskosten
    1. Bis 10km ist die Anfahrt frei. Ab 10km kostet die Anfahrt 1€ pro einfachem km.
  9. Personal Training
    1. Dem Klienten wird empfohlen, seine/ihre Sporttauglichkeit von einem Arzt prüfen zu lassen.
    2. Der Klient hat Sorge dafür zu tragen, dass er nur in gesundheitlich unbedenklichem Zustand zum Training erscheint. Andernfalls soll der Termin abgesagt werden (siehe §6.3).
    3. #sportsüchtig behält sich das Recht vor, eine laufende Trainingseinheit abzubrechen, wenn der Kunde offensichtlich nicht in der Lage ist, diese durchzuführen (Krankheit, Verletzung, Trunkenheit, …). In diesem Fall wird die Einheit vollständig berechnet.
    4. Bricht der Kunde eine laufende Trainingseinheit, aus welchen Gründen auch immer, ab, wird diese Einheit vollständig berechnet.
    5. Eine Trainingseinheit dauert in der Regel ca. eine Zeitstunde (60 Minuten). Abweichungen sind nach individueller Absprache möglich.
    6. Sofern die Trainingseinheit im Freien stattfinden soll, sind beide Parteien berechtigt sie abzubrechen, wenn die persönliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist (Glätte, Gewitter, …). #sportsüchtig behält sich das Recht vor, diese Trainingseinheit in vollem Umfang zu berechnen.
  10. Teilnahme an Kursen oder nicht-individuellen Terminen
    1. Ergänzend zu den genannten Bedingungen können Termine im Rahmen von Kursen oder ähnlichen Organisationsformen nicht abgesagt oder anderweitig erstattet werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  11. Ernährungsberatung
    1. Der Klient hat Sorge dafür zu tragen, nur Lebens- und Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, die er gesundheitlich verträgt.
    2. #sportsüchtig lehnt jede Haftung für gesundheitliche Schäden durch die Ernährungsberatung ab. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beratungsfehlern.
    3. Eine Beratungsstunde dauert in der Regel ca. eine Zeitstunde (60 Minuten). Abweichungen sind nach individueller Absprache möglich. Die Beratungsstunde kann auch auf zwei Termine aufgeteilt werden.
  12. Haftung
    1. #sportsüchtig schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
    2. Mit Ankreuzen der Option auf dem Buchungsformular erkennt der Klient den Haftungsausschluss an.
    3. Alternativ ist eine Haftungsausschlusserklärung vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
    4. #sportsüchtig haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
    5. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von #sportsüchtig vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. #sportsüchtig übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
    6. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von #sportsüchtig um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
    7. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  13. Sonstige Kosten
    1. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
    2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.Ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. Dies gilt insb. auch, wenn diese Dienstleistung von #sportsüchtig empfohlen wurde.
    3. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, o.Ä.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
  14. Datenschutz
    1. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von #sportsüchtig gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
    2. Die personenbezogenen Daten werden nicht zur Werbung verwendet oder an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
    3. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  15. Geheimhaltung
    1. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von #sportsüchtig Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Leistungsvereinbarung hinaus.
    2. #sportsüchtig hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Leistungsvereinbarung hinaus.
  16. Sonstige Vereinbarungen
    1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
    2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
    3. Gerichtsstand ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.